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Förderung des Bundes für Schulen und KITAS

Bund fördert Einbau von mobilen Luftreinigungsgeräten für Schulen und Kitas (bundesregierung.de)

  • Für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit,
  • In Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren,
  • Es reicht wenn 1 Kind in der Schule unter 12 Jahre ist, um die komplette Förderung zu bekommen,
  • Höhe der Förderung: insg. 200 Millionen Euro


Details und Richtlinien werden noch bekannt gegeben.

Förderung von Luftreinigern in Unternehmen

Für Unternehmen wird das bewährte und aktuell geltende Instrument der Überbrückungshilfe III Plus als Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Ebenso wird die aktuell geltende Neustarthilfe Plus für Selbständige für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt.

Unternehmen müssen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 % im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen und bekommen umfassend ihre Betriebskosten erstattet. Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen, bei denen ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent in dem Monat vorliegt, für den sie die Überbrückungshilfe IV beantragen.

Pressemitteilung Überbrückungshilfen verlängert

Förderung für Kultur

Für den Programmbereich „Mehrbedarfe pandemiebedingter Investitionen“ stehen nun zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen zum erhöhten Gesundheitsschutz bereit. Dazu gehören etwa Sicherungsmaßnahmen in Kassen- oder Sanitärbereichen sowie der Einbau oder die Umrüstung von Lüftungsanlagen. Diese Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen, deren Betrieb regelmäßig nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

Milliardenhilfen für Kultur und Medien (bundesregierung.de)

Baden-Württemberg

Stand seit 06.08.2021:

Die Landesregierung hat entschieden, die öffentlichen und freien Träger der Schulen und Kindertageseinrichtungen bei der Anschaffung entsprechender mobiler Raumluftfiltergeräte und CO2-Sensoren im Rahmen eines Förderprogramms mit einem Volumen von insgesamt 70 Millionen EUR finanziell zu unterstützen. Das Land trägt 50 Prozent der Anschaffungskosten pro Gerät, wobei die Landesförderung je mobilem Gerät bei 2.500 EUR gedeckelt ist.


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Bayern

Bayern unterstützt Träger von Schulen und Kitas bei der Beschaffung mobiler Luftreinigerund fördert mit insgesamt über 190 Mio. Euro die Beschaffungskosten bis zu 50 Prozent.
Gefördert wird die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten sowie von dezentralen Lüftungsanlagen im Zeitraum vom 1. Mai 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022, soweit diese nicht von der Bundesförderung „Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ umfasst sind. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 1. Mai 2021 gilt als zugelassen.

Mobile Luftreinigungsgeräte müssen mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie, Ionisations- und Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien arbeiten. Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Der staatliche Förderanteil liegt bei bis zu 50 Prozent, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt maximal 1.750 Euro.

Kreisangehörige Gemeinden stellen den Antrag bei der Kreisverwaltungsbehörde, Kreisfreie Städte bei der Bezirksregierung und HPT bei der Bezirksregierung.
Bereits im vorangegangenen Programm geförderte Zuwendungsempfänger können für weitere Räume erneut Fördermittel in Anspruch nehmen.

Die Förderfähigkeit nach diesem Programm ist nicht auf Räume beschränkt, welche durch Fensteröffnung nur schlecht oder gar nicht gelüftet werden können.


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Berlin

Beschafft werden circa 1200 mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen, deren Klassenzimmer aufgrund der baulichen Situation erschwert belüftet werden können. Für die Anschaffung stehen insgesamt 4,5 Millionen Euro bereit. Diese Geräte können in Räumen ohne ausreichende Lüftungsmöglichkeiten die Infektionsgefahr durch Aerosole für Beschäftigte, Schülerinnen und Schüler und damit eine weitere Ausbreitung von Covid-19 stark verringern.

Bedingungen für die Förderung


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Brandenburg

Das Land Brandenburg hat noch keine eigenen Förderprogramme beschlossen:
Das Bundeskabinett hat am 14. Juli 2021 beschlossen, die Länder bei der Beschaffung von mobilen Luftreinigern mit insgesamt 200 Millionen Euro zu unterstützen, darunter sind rund 6 Millionen Euro für das Land Brandenburg. Die Förderung ist ausschließlich für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Grundschulen (Kinder unter 12 Jahren) und Kitas gedacht.
Das Brandenburger Bildungsministerium (MBJS) begrüßt das Signal des Bundeskabinetts, die Anschaffung mobiler Luftfilter für schlecht zu lüftende Räume in Schulen und Kitas finanziell zu unterstützen

Pressemitteilung


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Bremen

Die Schulen konnten und können die Geräte nach Bewilligung des Antrags über ein bremisches internes Online-Bestellsystem bestellen. Beim Aufbau wurden die Schulen durch Hausmeister, Schulleitungen und gegebenenfalls Fachfirmen unterstützt. Die Finanzierung der mobilen Luftreinigungsgeräte erfolgt aus dem “Bremen Fonds” (Gesamtvolumen 1,2 Milliarden Euro) über den Budgetrahmen für die Beschaffung pandemiebedingter Artikel. Dieser wurde mit Beschluss des Senats vom 18. Mai 2021 um 27,8 Mio. Euro auf 48,6 Mio. Euro aufgestockt. Die fortgesetzte Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte als Ergänzung zum Lüften ist damit finanziell abgesichert und weiterhin auf Antrag möglich.

Pressemitteilung


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Hamburg

Schulbehörde startet Ausschreibung, zwischen Sommer und Herbstferien sollen 12.000 Geräte aufgestellt werden.
Hamburg wird dafür rund 20 bis 30 Millionen Euro investieren.

Förderrichtlinie noch nicht veröffentlicht

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Hessen

Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts. Dabei sei das Offenhalten der Bildungseinrichtungen eine „zentrale Priorität unseres Handelns.“

Genaue Förderrichtlinie ist noch ausständig.

Aktuelle Informationen und Regelungen


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Mecklenburg-Vorpommern

Förderprogramm des Landes MV. Über den MV-Schutzfonds stehen zunächst 2,025 Millionen Euro für die Anschaffung von luftverbessernden Geräten für Unterrichtsräume, die regelmäßig genutzt werden, oder für die Anschaffung von CO2-Messgeräten bzw. CO2-Ampeln bereit.
Das Land beteiligt sich in Höhe von bis zu 60 Prozent bei der Finanzierung der Geräte. Zuwendungsfähig sind mobile Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion.

Genaue Förderrichtlinie ist noch ausständig.

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Niedersachsen

Das Land Niedersachsen will wegen der Ausbreitung der Delta-Variante
des Coronavirus mehr Geld für Lüftungsanlagen in Schulen bereitstellen. Die Schulträger sollen nun 20 Millionen Euro bekommen.

Bundesförderung zur Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Es ist eine 80%-Förderung vorgesehen, im Gleichklang mit der Bundesförderung.
Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des 31.12.2022
Förderrichtlinie Lüftung in Schule | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)


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Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, 16. Juli 2021, beschlossen, ein weiteres Lüftungsprogramm für Schulen und Kindertagesbetreuung in einer Höhe von bis zu 90,4 Millionen Euro aufzulegen, um den Präsenzbetrieb von Schulen und der Kindertagesbetreuung nach den Sommerferien zusätzlich abzusichern. Aus dem NRW-Rettungsschirm sollen 48,2 Millionen Euro und aus Bundesmitteln 42,2 Millionen Euro bereitgestellt werden.
Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen: „Durch die zur Verfügung zu stellenden Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes wird für die Kommunen eine 100%-Finanzierung gesichert. Für die weitere Umsetzung komme ich in der nächsten Woche auf die Städte und Gemeinden zu.“

Details und Richtlinien werden noch bekannt gegeben


Corona-Lüftungsprogramm II
Pressemitteilung Landesregierung
PDF zur Förderung technischer Maßnahmen


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Rheinland-Pfalz

Förderprogramm über 6 Millionen €
Pro Gerät bis zu 100% bzw. maximal 3.500€

Förderprogramm RLP (Ministerium für Bildung RLP)

Förderrichtlinie


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Saarland

Das im Oktober von Innenminister Klaus Bouillon ins Leben gerufene Programm für den Erwerb von mobilen Luftreinigungsgeräten für schlecht zu lüftende Klassen- und Gruppenräume in kommunalen KiTas und Grundschulen, das ausgelaufen ist, wird neu aufgelegt – und erweitert: hierbei wird die Anschaffung von Geräten gefördert, unabhängig davon, wie gut die Räume zu lüften sind.

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Sachsen

Stand 6.1.2022:

Die vorliegenden Anträge 2021 wurden vollständig bearbeitet. Über eine eventuelle Fortführung des Programms im Jahr 2022 kann derzeit keine Aussage getroffen werden.

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Sachsen-Anhalt

Derzeit keine Fördermöglichkeiten


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Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig Holstein will die Kommunen mit 3,5 Millionen € fördern.
Anträge bis 11.3.2022 möglich!

Förderprogramm Luftreinigungsgeräte und Anträge für Schleswig-Holstein

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Thüringen

Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) stellt eine pauschale Förderung zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schulen zur Verfügung.
„Wir stellen schnell und unbürokratisch 5 Mio. Euro bereit, um den Infektionsschutz in den Klassenräumen zu verbessern. Das Geld ist da, um zum Beispiel mobile Luftfilteranlagen, Trennwände oder andere notwendige Maßnahmen für einen besseren Infektionsschutz in Klassenräumen zu fördern.”

Derzeit noch keine Details bekannt. Kontakt

Pressemitteilung Förderung Luftreiniger an Schulen und Kitas


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